Extranjeros en España

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Esta semana me han mencionado en la página web del Ministerio de Trabajo e Inmigración. No, claro que no han citado mi nombre, solo aparezco como un número estadístico, junto con los demás extranjeros registrados en España. Os adjunto el gráfico correspondiente en el que podéis ver, entre otros datos, que de los 2.358.798 extranjeros inscritos el 30/09/2010 con certificado de registro o tarjeta de residencia en vigor, el número de alemoles ascendió a un 4,9 por ciento. El segundo gráfico muestra los extranjeros con autorización de residencia en vigor, no necesaria para los inmigrantes comunitarios.

2 Comentarios

  1. Wir leben bereits seit 15 Jahren in Spanien als gemeldete Nicht-Residenten. Sehr schnell stellten wir fest, daß die hiesige Gerüchteküche unter den Ausländern nicht von jener in irgendwelchen deutschen Dörfern oder Kleinstädten unterscheidet.
    Seitdem gehen wir mit neuen Meldungen über geänderte hiesige Vorschriften für Extranjeros sehr kritisch um.
    So sprach mich unlängst beim Einkaufen ein Deutscher an und teilte mir wichtig mit, dass man bereits seit 2011 als Nicht Resident ein neues Formular – X-15 – mit Lichtbild ständig bei sich zu tragen hat.
    Andernfalls drohen empfindliche Geldstrafen. Bei Sofortzahlung Euro 100,–. Und bei späterer Zahlung das Doppelte.
    Können Sie uns vielleicht sagen, was da dran ist?
    Wir bedanken uns für Ihre Mühe
    Gunnar y Bianca Kreuz

    • Sehr geehrte Familie Kreuz,

      verlässliche Informationen kann ich Ihnen nicht bieten, Dazu sollten Sie sich besser an die Deutsche Botschaft in Madrid (goo.gl/O4LSV) oder das für Sie zuständige Konsulat (http://goo.gl/8OsbI) wenden.
      Beim X-15 handelt es sich aber offenbar nicht um ein neues Formular, sondern lediglich um ein Formblatt, das man zur Beantragung der NIE-Nummer benötigt, wie dem folgenden Merkblatt zu entnehmen ist: goo.gl/yduim
      Ach ja, ohne Ausweis wird man sicher nicht automatisch mit Geldstrafen geahndet, aber natürlich besteht Ausweispflicht, und das NIE-Blatt ist ohne Lichtbild nicht als Ausweis gültig, sodass Sie praktisch immer einen deutschen Personalausweis oder Pass mit sich führen sollten.

      Mit freundlichen Grüßen
      André Höchemer

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