Besser spät als nie

4
4016

Der erste Schritt aus der formellen Illegalität heraus getan: Nach unzähligen Witzen über meinen alten deutschen rosafarbenen Führerschein, in dem ich als knapp 18-Jähriger auf dem Foto grinse und nach der jahrelangen Verwunderung meiner spanischen Freunde und Familie darüber, dass der deutsche „Lappen“ nicht erneuert werden muss, habe ich gestern einen ersten Schritt in Sachen „Legalisierung“ getan. Ausschlaggebend war die Angst vor einer Geldbuße, denn wie mich das Konsulatsteam in Valencia vor kurzem informierte, sollten ausländische Führerscheine von Residenten in Spanien homologisiert oder – im Falle der EU-Ausländer – zumindest eingetragen sein, um Bußgeldern zu entgehen. Gestern war ich also bei der Straßenverkehrsbehörde und habe die Eintragung meines Führerscheins beantragt, dessen Richtigkeit nun zunächst von den deutschen Behörden zu bestätigen ist.

Das bedeutet, dass meine Fahrerlaubnis bald wie die spanischen Führerscheine eine begrenzte Gültigkeitsdauer (in meinem Fall: 10 Jahre) haben wird und ich auch die regelmäßigen ärztlichen Kontrolluntersuchungen durchlaufen muss (was ja keine schlechte Idee ist). Wer dachte, eine Nichteintragung schütze davor, vom spanischen Punktesystem erfasst zu werden, irrt: Bei einem Verkehrsvergehen werden Ausländer automatisch ins Punktesystem aufgenommen …

Die deutsche Botschaft in Madrid informiert in einer Mitteilung vom März 2009 wie folgt:
„Von Amts wegen registriert werden EU-Führerscheine von in Spanien lebenden EU-Residenten aus Anlass eines Verkehrsverstoßes, der mit dem Abzug von Punkten verbunden ist. Diese Maßnahme verhindert eine Besserstellung von EU-Ausländern gegenüber Inländern nach Inkrafttreten des Punktesystems am 1.7.2006. Man „startet“ mit 12 Punkten (bzw. 8 Punkten, sofern der Fahrer weniger als 3 Jahre Fahrpraxis vorzuweisen hat oder nachdem er zuvor alle Punkte verloren hatte). Wer seine Punkte verliert und trotzdem fährt, begeht eine Straftat.
[…]
Laut Auskunft des spanischen Innenministeriums („Dirección General de Tráfico“ beim „Ministerio del Interior“ in Madrid) unterliegt auch die Geltungsdauer ausländischer Führerscheine von Residenten in Spanien den spanischen Regelungen. Somit ist ab Niederlassung in Spanien auch eine deutsche Fahrerlaubnis befristet. Die Verlängerung muss bei der zuständigen spanischen Straßenverkehrsbehörde („Jefatura de Tráfico“) unter Vorlage einer Eignungsbeurteilung („Informe de aptitud psicofísica“ – ausgestellt durch die amtlich anerkannte Begutachtungsstelle „Centro de Reconocimiento de Conductores“) in folgenden Zeitabständen beantragt werden: Die spanischen Behörden informieren auch Inhaber hier registrierter ausländischer Führerscheine über den bevorstehenden Ablauf der Gültigkeit. Um Schwierigkeiten (im schlimmsten Fall den Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis) zu vermeiden, empfiehlt die Botschaft daher die freiwillige Registrierung.
[…]“
Die gesamte Mitteilung gibt es hier (PDF-Datei).

4 KOMMENTARE

  1. Gracias André por esta información tan útil para mi y porque esto me anima a hacer lo mismo que tú. Yo también todavía tengo mi viejo carné francés de mis 18 añitos, idéndico al tuyo…pero no se lo digas a nadie! 😉

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here